Hauptverein - Covid-19 Update 01. November 2020

Der FCWB informiert zur aktuellen Covid-19 Lage

Liebe FCWB - Familie

Diese Woche wurden am Mittwoch und Donnerstag die Neuerungen im Breitensport bekannt gegeben. Nach Gesprächen innerhalb des Vorstandes und Rücksprachen mit den Trainern hier nun das Update, welches für die kommenden Wochen seine Gültigkeit hat. Absolute Priorität haben selbstverständlich die Bekämpfung der Pandemie, die Kontakte der Bevölkerung sollen so weit als möglich reduziert werden und die Gesundheitsregeln sind nach wie vor einzuhalten. Entsprechend ist natürlich auch der Breitensport von den Neuerungen seit dieser Woche betroffen.

Der Spielbetrieb im Amateurfussball wurde untersagt. Sämtliche noch nicht bereits abgeschlossenen Vorrunden sind unterbrochen bis zum Frühling 2021. Falls es die epidemiologische Lage erlaubt, werden die Spiele im Frühjahr nach dem bereits vorhandenen Spielplan nachgeholt.

Gemäss den Weisungen vom Bund und dem Ostschweizer Fussball-Verband sowie den Regelungen von Jugend und Sport gelten folgende Weisungen: 

 

  • Sportaktivitäten von einzelnen Personen und Gruppen sind mit Junioren unter 16 Jahren erlaubt (bis und mit C-Junioren)
  • es dürfen nur Gruppen bis maximal 15 Personen inkl. Leiter- bzw. Trainerperson gebildet werden
  • kann der Sicherheitsabstand von 1.5 Metern eingehalten werden, besteht bei den Einheiten keine Maskentragepflicht
  • werden die Abstände unterschritten besteht die die Pflicht eine Schutzmaske zu tragen
  • es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt
  • ab dem 16. Altersjahr sind Trainingseinheiten somit zwar erlaubt - jedoch nur ohne Körperkontakt
  • der FCWB bietet das Training für die Junioren von der G bis zur A Klassifizierung an - unter 16 Jahren als normale Trainingseinheiten, ab dem 16. Altersjahr nur ohne Körperkontakt als spezielle Trainingseinheiten
  • der Besuch der Trainingseinheiten ist freiwillig und wird innerhalb der Mannschaft bei Bedarf auch nach Rücksprache mit dem Junior oder den Eltern individuell entschieden 
  • In Innenräumen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern die Schutzmaske getragen wird und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
  • es wird empfohlen, die Garderoben in den Sporthallen nur als Umkleideort für Jacken und Schuhe zu nutzen (Empfehlung zu hause zu duschen)
  • Anlässe mit mehr als 50 Personen oder Zuschauern sind verboten
  • wie bereits kommuniziert sind sämtliche Turniere im Zeitraum des ausgesprochenen Spielverbotes nicht gestattet

 

Der FC Weinfelden-Bürglen verliert weiterhin seine Optimismus nicht und erhofft sich, dass im Frühjahr 2021 der Spiel- und Trainingsbetrieb wieder mit allen gemeldeten Teams aufgenommen werden kann.

Wir danken für Euer Verständnis und bedanken uns bei allen Trainern, Helfern und Mitgliedern des FCWB! Bleibt allesamt gesund und gebt auf Euch acht!

 

Der Vorstand des FC Weinfelden-Bürglen 

 

 

OFV Mitteilung Nummer 19 29.10.2020_Bundesratsentscheid J&S 28.10.2020

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