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Liebe FCWB Familie

Am Mittwoch, dem 13. Mai 2020 fand die erste Vorstandssitzung nach der ersten Lockerung während der noch andauernden Covid-19 Krise statt. Sehr gerne informieren wir über die wichtigsten Beschlüsse.

Während den vergangenen Wochen erreichten uns einige Anfragen von Trainern unseres Vereins. Im Vordergrund stand natürlich immer wieder die Frage nach den Trainings. Darf in absehbarer Zeit wieder trainiert werden und wenn ja – in welcher Form und in welchem Umfang. Nun hat der SFV mit Entscheid vom 06. Mai 2020 bekannt gegeben, dass Trainings ab dem 11. Mai 2020 grundsätzlich wieder möglich wären. Die Anzahl Teilnehmer wurde auf 5 Personen beschränkt. Die Abstandsregelungen und die Gesundheitsmassnahmen sind aber in jedem Fall einzuhalten. Ein geeignetes und plausibilisiertes Schutzkonzept wurde durch die Verbände und unter Mithilfe der Vereine entwickelt. Nach Rücksprache mit dem gesamten Vorstand wurde entschieden, dass der FC Weinfelden-Bürglen bis zum 08. Juni 2020 weiterhin auf die Durchführung von Trainingseinheiten verzichtet. Die Stadt Weinfelden selbst hat es dem Verein nahe gelegt, keine Einheiten zu planen und durchzuführen. Mit dem Sportamt ist man in Verhandlung, ob die Platzgebühren auch während dem Unterbruch berechnet werden. Ein Entscheid in dieser Frage steht noch aus.

Vereinzelt erreichten uns auch Anfragen von Clubmitgliedern, welche sich nach der Möglichkeit erkundigten, ob bereits beglichene Mitgliederbeiträge für die Zeit vom 17. März 2020 bis zum 08. Juni 2020 zurückerstattet werden. Diese Frage wurde innerhalb des Vorstandes heftig diskutiert. Auf der einen Seite verstehen wir die Anfrage – andererseits steht der Anfrage die Tatsache gegenüber, dass wir trotz Unterbruch der Saison nicht von Verpflichtungen mit Kostenfolgen entbunden sind. Der OFV als Beispiel verrechnet allen Vereinen innerhalb des Verbandes die vollen Kosten für die bereits geplante Rückrunde mit ursprünglichem Start vom 28. März 2020. Die Planung war bei Beginn der Krise bereits abgeschlossen. Der OFV verzichtet gemäss Mitteilung an die Vereine nicht auf diese Kosten.  Auch hinsichtlich der Planung und Durchführung der neuen Saison 2020/2021 leistet der FCWB mit der Begleichung dieser OFV-Verbandsrechnung  einen Beitrag zum Wohle des Sports und nimmt seine Verantwortung als OFV Mitglied war. Auch der Betrieb im Verein und das Sekretariat liefen im Hintergrund während der gesamten Zeit weiter und verursachten natürlich auch Kosten. Grundsätzlich besteht seitens der Vereine keine Pflicht, bereits beglichene Mitgleiderbeiträge zurückzuerstatten. Auch die Suche nach weiteren Sponsoren ruht zur Zeit und die Einnahmen sind entsprechend tiefer als ursprünglich budgetiert. Aus diesem Grund dankt der Verein allen Mitgliedern die in diesen Zeiten zum Verein halten und Verständnis aufbringen, dass die Mitgliederbeiträge unter den gegebenen Umständen nicht zurückerstattet werden.

Ausblickend stellt der Verein ein mögliches Abschlussfest mit allen Mitgliedern für den Spätsommer 2020 in Aussicht. Ob dieses durchgeführt werden kann steht jedoch noch in den Sternen – die nächsten Entscheide des Bundesrates sind auf den 27. Mai 2020 geplant. Auch wurden Überlegungen angestellt, während den Sommerferien Trainingseinheiten anzubieten oder gar ein Sommer-Camp auf die Beine zu stellen. Dies sind aber zur Zeit nur Ideen, die auch aufgrund des noch andauernden Versammlungsverbots noch nicht definitiv in Aussicht gestellt werden können.

In diesem Sinne zählen wir auf die Solidarität jedes einzelnen Mitgliedes, allen Trainern und des gesamten Staffs unseres FCWB – herzlichen Dank.

Für den Vorstand - Jens Gillmann

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